Elektrogymnastik
Elektrogymnastik einzelner oder mehrerer Körperteile
(Position 24 b)Definition:
Elektrobehandlung zur gezielten Behandlung von schlaffen Lähmungen mit genau definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Schädigungsgrad der Lähmung angepaßt sind. Hierzu zählen Exponentialimpulse (ggf. Schwellströme). Durch gezielte bipolare, meist jedoch monopolare selektive Reizung des geschädigten Muskels sollen Atrophie und Degeneration der Muskelfaser verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden.Leistung:
Leistungsumfang:
- Anlegen der Elektroden gemäß Indikation, krankengymnastische Befunderhebung und Behandlungsplan:
- Behandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung mit definierten Impulsen und Intervallen unter individueller Anpassung der Reizparameter an den geschädigten Muskel bzw. an die geschädigten Muskeln;
- Überwachung des Patienten;
- Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme, ausgenommen: Einmalelektroden;
- ggf. unterstützende Pflege der behandelten Hautregionen.
Einzelbehandlung
Behandlungadauer:
Richtwert je Muskel-/Nerveinheit 10 bis 15 Minuten
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