Elektrogymnastik


Elektrogymnastik einzelner oder mehrerer Körperteile

(Position 24 b)

Definition:
Elektrobehandlung zur gezielten Behandlung von schlaffen Lähmungen mit genau definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Schädigungsgrad der Lähmung angepaßt sind. Hierzu zählen Exponentialimpulse (ggf. Schwellströme). Durch gezielte bipolare, meist jedoch monopolare selektive Reizung des geschädigten Muskels sollen Atrophie und Degeneration der Muskelfaser verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden.

Leistung:

Leistungsumfang:

Einzelbehandlung

Behandlungadauer:

Richtwert je Muskel-/Nerveinheit 10 bis 15 Minuten


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