Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung

Definition:
Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen.

Therapeutische Wirkung:

Schädigungen/Funktionsstörungen:

Therapieziel:

Leistungen:

Regelbehandlungszeit:


Quelle: Rahmenvertrag VDAK, in der Fassung vom 01. Januar 2008